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Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke

Wenn Sie für Ihr Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei dem zuständigen Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke abrufen.

Viewer

Hier gelangen Sie zur Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“

Beschreibung

Zur Bodenrichtwertsuche für Ihr Grundstück geben Sie über die Suchfunktion "Adressen" entweder die Adresse des Grundstückes oder im Reiter "Werkzeuge" bei der "Flurstückssuche" die Flurstückangaben (Gemarkungsname- und Nummer, Flurnummer, Zähler und Nenner) ein.

Weitere Informationen über Ihr Grundstück erhalten Sie über einen Klick auf den Button "Datenabfrage moderner Kartenviewer" Datenabfrage. Durch einen anschließenden Klick in die "Karte" öffnet sich ein Info-Fenster, in dem die Gemeinde, die Gemarkung, die Bodenrichtwertzonennummer, der Bodenrichtwert in €/m², der Stichtag, die Nutzungsart, die wertbeeinflussenden Merkmale und der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte erscheint.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte wurden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet. Diese abgeleiteten Werte sind entsprechend gekennzeichnet. Sie haben nur für die Grundsteuerfestsetzung Gültigkeit.

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Sollten die Grundstücksmerkmale Ihres Grundstücks von den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen, können diese nur in den folgenden Fällen berücksichtigt werden:

  • Sollte sich ihr Grundstück im Bereich sich deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart Ihres Grundstückes bestimmt wurde. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.
  • Befindet sich ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand (Bauerwartungsland, Rohbauland), können Sie dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben.

Hier können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren und die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter finden.

Anleitung

Downloads

Ansprechpartner

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis