Grundsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke == <!--T:1-->
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== Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke im Grundsteuerviewer Saarland == <!--T:1-->
   
 
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<p>Wenn Sie für Ihr Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei dem zuständigen Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke abrufen.</p>
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<p>Wenn Sie für Ihr Grundstück eine <strong>Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts</strong> z.B. über mein ELSTER bei Ihrem Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die <strong>für Grundsteuerzwecke</strong> benötigten <strong>Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022</strong> abrufen.</p>
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<p>[[File:Grundsteuer.jpg|alt=Grundsteuerviewer|600px|link=//{{SERVERNAME}}/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Steuer-BORIS&WMC=4572]]</p>
   
 
== Viewer == <!--T:3-->
 
== Viewer == <!--T:3-->
   
 
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<p><strong>[//{{SERVERNAME}}/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Steuer-BORIS&WMC=4572 Hier gelangen Sie zur Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“]</strong></p>
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<p style="color: red;><strong>[//{{SERVERNAME}}/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Steuer-BORIS&WMC=4572 Hier gelangen Sie zur Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“]</strong></p>
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<p style="color: red;><strong>[//{{SERVERNAME}}/mapbender/extensions/mobilemap2/index.html?wmc_id=4572 Hier gelangen Sie zur mobilen Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“ (empfohlen bei Handynutzung)]</strong></p>
 
<p style="color: red;><strong>[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/f/f4/Grundsteuerviewer.pdf Hier gelangen Sie zur Anleitung zur Nutzung der Fachanwendung]</strong></p>
   
 
== Beschreibung == <!--T:5-->
 
== Beschreibung == <!--T:5-->
   
 
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<p>Der Bodenrichtwert ist der <strong>durchschnittliche Lagewert des Bodens</strong> für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist <strong>bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche</strong> eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
<p>Zur Bodenrichtwertsuche für Ihr Grundstück geben Sie über die Suchfunktion "Adressen" entweder die <strong>Adresse</strong> des Grundstückes oder im Reiter "Werkzeuge" bei der "Flurstückssuche" die <strong>Flurstückangaben</strong> (Gemarkungsname- und Nummer, Flurnummer, Zähler und Nenner) ein.
 
 
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<p>Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit.
<p>Weitere Informationen über Ihr Grundstück erhalten Sie über einen Klick auf den Button [[File:Infoabfrage.png|link=|alt="Datenabfrage moderner Kartenviewer"|20px]] Datenabfrage. Durch einen anschließenden Klick in die "Karte" öffnet sich ein Info-Fenster, in dem die Gemeinde, die Gemarkung, die Bodenrichtwertzonennummer, der Bodenrichtwert in €/m², der Stichtag, die Nutzungsart, die wertbeeinflussenden Merkmale und der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte erscheint.
 
 
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<p>Die im Grundsteuerviewer abrufbaren Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn sich Ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück <strong>abweichenden Entwicklungszustand</strong> (Bauerwartungsland oder Rohbauland) befindet. Sie können dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben. In der Ausfüllanleitung für die Anlage Grundstück (GW2) zu der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden Sie dazu Erläuterungen finden. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts wird ein entsprechender Wertabschlag berücksichtigt.
<p>Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der <strong>durchschnittliche Lagewert des Bodens</strong> für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist <strong>bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche</strong> eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
 
 
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<p>Sollte sich Ihr Grundstück im Bereich sich <strong>deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen</strong> befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart bestimmt wurde, die der Nutzungsart Ihres Grundstücks am nächsten kommt. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.
<p>Die Bodenrichtwerte wurden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet. Diese abgeleiteten Werte sind entsprechend gekennzeichnet. Sie haben nur für die Grundsteuerfestsetzung Gültigkeit.
 
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<p>Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Sollten die Grundstücksmerkmale Ihres Grundstücks von den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen, <strong>können diese</strong> nur in den folgenden Fällen berücksichtigt werden:
 
<ul style="margin-top: -0.65em;">
 
<li>Sollte sich ihr Grundstück im Bereich sich <strong>deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen</strong> befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart Ihres Grundstückes bestimmt wurde. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.</li>
 
<li>Befindet sich ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück <strong>abweichenden Entwicklungszustand</strong> (Bauerwartungsland, Rohbauland), können Sie dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben.
 
</ul>
 
 
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== Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte ==
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<p>[https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html Hier] können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren und die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter finden.</p>
 
<p>[https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html Hier] können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren und die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter finden.</p>
   
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<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/0/02/Bodenrichtwerte_Anleitung.pdf Anleitung zur Nutzung der Anwendung]</li>
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mapbender/videos/Bodenrichtwerte/Bodenrichtwerte.html Video "Erläuterung und Bedienung der Anwendung"]</li>
 
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mapbender/videos/Ortssuche/Ortssuche.html Hilfevideo "Ortssuche"]</li>
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mapbender/videos/Ortssuche/Ortssuche.html Hilfevideo "Ortssuche"]</li>
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mapbender/videos/Flurstückssuche/Flurstückssuche.html Hilfevideo "Flurstückssuche"]</li>
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mapbender/videos/Flurstückssuche/Flurstückssuche.html Hilfevideo "Flurstückssuche"]</li>
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<ul class="box" style="margin-top: 0px;">
 
<ul class="box" style="margin-top: 0px;">
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/b/ba/Nutzungsbedingungen_BORIS_Saarland.pdf Nutzungsbedingungen]</li>
 
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/b/ba/Nutzungsbedingungen_BORIS_Saarland.pdf Nutzungsbedingungen]</li>
<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/2/26/Erlaeterungen_Bodenrichtwerte.pdf Erläuterungen zu den zonalen Bodenrichtwerten]</li>
 
 
</ul>
 
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== Ansprechpartner == <!--T:11-->
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== Ansprechpartner für die Ermittlung von Bodenrichtwerten == <!--T:11-->
   
 
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66111 Saarbrücken<br />
 
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[mailto:vermessungsamt@saarbruecken.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:vermessungsamt@saarbruecken.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 681 905-1811<br /><br />
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Telefon: +49 681 905-1811<br />
 
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken '''<br />
 
Schlossplatz 8-9<br />
 
Schlossplatz 8-9<br />
 
66119 Saarbrücken<br />
 
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[mailto:gutachterausschuss@rvsbr.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:gutachterausschuss@rvsbr.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 681 506-6030<br /><br />
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Telefon: +49 681 506-6030<br />
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern '''<br />
 
Am Gaswerk 3<br />
 
Am Gaswerk 3<br />
 
66663 Merzig<br />
 
66663 Merzig<br />
 
[mailto:gutachter@merzig-wadern.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:gutachter@merzig-wadern.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 6861 80-231<br /><br />
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Telefon: +49 6861 80-231<br />
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen '''<br />
 
Hohlstraße 7<br />
 
Hohlstraße 7<br />
 
66564 Ottweiler<br />
 
66564 Ottweiler<br />
Telefonnummer: +49 6824 906-5626<br /><br />
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Telefon: +49 6824 906-5626<br />
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis '''<br />
 
Kaiser-Friedrich-Ring 31<br />
 
Kaiser-Friedrich-Ring 31<br />
 
66740 Saarlouis<br />
 
66740 Saarlouis<br />
 
[mailto:amt62@kreis-saarlouis.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:amt62@kreis-saarlouis.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 6831 444-338<br /><br />
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Telefon: +49 6831 444-338<br />
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel '''<br />
 
Mommstraße 21-31<br />
 
Mommstraße 21-31<br />
 
666606 St. Wendel<br />
 
666606 St. Wendel<br />
 
[mailto:gutachterausschuss@lkwnd.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:gutachterausschuss@lkwnd.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 6851 801-4550<br /><br />
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Telefon: +49 6851 801-4550<br /><br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis '''<br />
 
Am Forum 1<br />
 
Am Forum 1<br />
 
66424 Homburg<br />
 
66424 Homburg<br />
 
[mailto:bodenrichtwerte-grundsteuer@saarpflaz-kreis.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:bodenrichtwerte-grundsteuer@saarpflaz-kreis.de E-Mail-Kontakt]<br />
Telefonnummer: +49 6841 104-7296<br /><br />
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Telefon: +49 6841 104-7296<br /><br />
 
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== Zentrale Geschäftsstelle ==
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<p>[https://www.saarland.de/lvgl/DE/themen-aufgaben/themen/zgga/zgga_node.html Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes]</p>
 
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Version vom 2. Juni 2022, 13:14 Uhr

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Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke im Grundsteuerviewer Saarland

Wenn Sie für Ihr Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts z.B. über mein ELSTER bei Ihrem Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die für Grundsteuerzwecke benötigten Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 abrufen.

Grundsteuerviewer

Viewer

Hier gelangen Sie zur Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“

Hier gelangen Sie zur mobilen Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“ (empfohlen bei Handynutzung)

Hier gelangen Sie zur Anleitung zur Nutzung der Fachanwendung

Beschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit.

Die im Grundsteuerviewer abrufbaren Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn sich Ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand (Bauerwartungsland oder Rohbauland) befindet. Sie können dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben. In der Ausfüllanleitung für die Anlage Grundstück (GW2) zu der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden Sie dazu Erläuterungen finden. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts wird ein entsprechender Wertabschlag berücksichtigt.

Sollte sich Ihr Grundstück im Bereich sich deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart bestimmt wurde, die der Nutzungsart Ihres Grundstücks am nächsten kommt. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.

Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte

Hier können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren und die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter finden.

Anleitung

Downloads

Ansprechpartner für die Ermittlung von Bodenrichtwerten

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gerberstraße 29
66111 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 905-1811

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken
Schlossplatz 8-9
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 506-6030

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern
Am Gaswerk 3
66663 Merzig
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6861 80-231

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen
Hohlstraße 7
66564 Ottweiler
Telefon: +49 6824 906-5626

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 31
66740 Saarlouis
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6831 444-338

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
Mommstraße 21-31
666606 St. Wendel
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6851 801-4550

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
66424 Homburg
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6841 104-7296

Zentrale Geschäftsstelle

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes

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