Vereinfachung der INSPIRE-RL: das soll sich im nächsten Jahr ändern
Die Initiative GreenData4All verfolgt das Ziel, Umwelt- und Geodaten europaweit einfacher zugänglich und nutzbar zu machen. In dem Rahmen soll auch die INSPIRE-RL verschlankt werden.
Die INSPIRE-Richtlinie hat entscheidend dazu beigetragen, Hindernisse wie fehlende oder unzureichend beschriebene Daten, isolierte Geodateninfrastrukturen, Beschränkungen der gemeinsamen Nutzung, Doppelarbeit und zu viele Formate zu überwinden, sodass Karten und Standortdaten in ganz Europa leicht gefunden, ausgetauscht und genutzt werden können.
Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag soll die INSPIRE-Richtlinie modernisiert und vereinfacht werden, indem technische Anforderungen an die Daten und die gemeinsame Datennutzung gestrichen und die Verpflichtungen an neuere horizontale EU-Datenvorschriften angepasst werden. Dies soll für rechtliche Kohärenz sorgen und Doppelarbeit und den Aufwand für die Mitgliedstaaten verringern. Gleichzeitig soll das Ziel der Richtlinie, die Zugänglichkeit, Qualität und Interoperabilität umweltbezogener Geodaten zu gewährleisten, erhalten bleiben.
Am 10.12.2025 hat das College der EU-Kommissare den Vorschlag zur Vereinfachung der INSPIRE-Richtlinie, als Teil eines umfassenden Pakets zur Vereinfachung des Umweltrechts, angenommen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission durchläuft jetzt das übliche Gesetzgebungsverfahren und wird im Europäischen Parlament und Rat behandelt. Nach der formalen Verabschiedung und Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird die überarbeitete INSPIRE-Richtlinie rechtskräftig und muss anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.
Wie sieht der Vorschlag aus?
Die INSPIRE-Richtlinie soll mit der Open-Data-Richtlinie harmonisiert werden. Der Vorschlag sieht hierfür folgende Änderungen vor:
- Die Anforderungen an Netzdienste und Interoperabilität fallen weg.
- Die Verpflichtung der Europäischen Kommission zum Betrieb eines Europäischen Geoportals fällt weg.
- Die Verpflichtungen zum Monitoring & Reporting fallen weg. Fortschritte und Konformität in der Umsetzung werden stattdessen künftig über das Reporting der Open-Data-Richtlinie und der Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen erhoben.
- Die Anforderungen an Metadaten, die Definition des Anwendungsbereichs (Anhänge I, II und III) und die Koordinierung bleiben als Kern erhalten.
- Der Schutz von sensiblen Daten (Artikel 13) bleibt erhalten.
Infolgedessen ist für die zentralen Komponenten der europäischen Geodateninfrastruktur folgendes geplant:
- INSPIRE Geoportal: Inhalte werden in das Europäische Datenportal data.europa.eu integriert.
- INSPIRE Reference Validator: Bereitstellung endet zum 31. März 2026.
- INSPIRE Registry: wird durch die zentrale europäische Lösung VocBench / EU Vocabularies ersetzt und am 1. Juli 2026 abgeschaltet.
- INSPIRE Artefakte: d. h. die INSPIRE Technical Guidance Dokumente, die INSPIRE Schemata und die INSPIRE UML-Modelle werden weiterhin auf GitHub gepflegt.
- INSPIRE Knowledge Base: die Webseite von INSPIRE wird bis mindestens Ende 2026 online bleiben.
- INSPIRE Good Practices: werden aufgrund der künftig wegfallenden rechtlichen Vorgaben eine höhere Bedeutung für die technische Umsetzung bekommen und fortgeführt werden.
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